Turnierordnung

1. Turnierleiter

Der Spielbetrieb des Vereins wird vom Turnierleiter organisiert. Dieser wird von der Hauptversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt und ist verantwortlich für die Durchführung aller in- und externen Turniere. Bei internen Turnieren ist er 1. Schiedsrichter.

2. Spielausschuss

2.1. Aufgaben

Der Spielausschuss unterstützt den Turnierleiter bei der Durchführung der Turniere. Er beschließt über die Zulassung zu Turnieren, Mannschaftsaufstellungen und Spieltermine. Er ist gleichzeitig Berufungsinstanz bei Einsprüchen gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters.

2.2. Zusammensetzung

Der Spielausschuss besteht aus dem Turnierleiter als Vorsitzendem, dem Jugendwart, dem Seniorensprecher, einem gewählten Mitglied, das nicht dem Vorstand angehören darf sowie den Mannschaftsführern aller Mannschaften. Der Seniorensprecher sowie das gewählte Mitglied werden jeweils für 2 Jahre von der Hauptversammlung gewählt. Die Mannschaftsführer werden zu Beginn der Saison von den jeweiligen Mannschaften gewählt und bleiben im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist.

2.3. Sitzungen

Der Turnierleiter ruft den Spielausschuss bei Bedarf zusammen. Wenn alle Mitglieder 1 Woche vorher eingeladen wurden, ist er ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Turnierleiter muss den Spielausschuss zusammenrufen, wenn 3 der anderen Mitglieder dies verlangen. Richtet sich ein Einspruch gegen die Entscheidung eines Mitglieds des Spielausschusses, darf dieses bei der Entscheidung nicht mit stimmen.

3. Vereinsmeisterschaft

3.1. Teilnahmeberechtigung

Das Turnier ist offen für alle Schachspieler. In die Wertung für die Vereinsmeisterschaft kommen aber ausschließlich Mitglieder des Schachvereins von 1875 zu Eutin e. V.

3.2. Turniermodus

Die Vereinsmeisterschaft wird im Schweizer System durchgeführt. Alle Teilnehmer spielen in einer Gruppe. Die Paarungen werden nach den Vorschriften der Fide erstellt. Es werden vorzugsweise 11 Runden gespielt. Nehmen weniger als 20 Teilnehmer teil, kann der Turnierleiter die Rundenzahl verringern.

3.3. Bedenkzeit

Die Bedenkzeit beträgt 90 min. für die ersten 40 Züge und danach 15 min. für den Rest der Partie. Zusätzlich erhält jeder Spieler einen Bonus von 30 sec. für jeden Zug.

3.4. Spieltage

Die Spieltage für alle Runden werden vom Spielausschuss am Saisonbeginn festgelegt. Spielbeginn sollte möglichst um 19.15 Uhr sein, spätestens um 19.30 Uhr. Wer um 20.30 nicht am Brett ist, hat kampflos verloren (wegen der begrenzten Öffnungszeit im Riemannhaus).

3.5. Absagen

Absagen aus zwingenden Gründen müssen spätestens am im Terminplan angegebenen Spieltag bis 18.00 Uhr beim Gegner oder (in begründeten Ausnahmefällen) beim Turnierleiter eingehen. Unentschuldigtes Fehlen zu einer Vereinsturnierrunde führt automatisch zum kampflosen Partieverlust.

3.6. Reuegeld

Bei Anmeldung zur Vereinsmeisterschaft zahlt jeder Teilnehmer € 20,00 Reuegeld. Das Reuegeld ist als eine Art Kaution zu verstehen. An die Teilnehmer, die das Turnier zu Ende gespielt haben, wird es zurückgezahlt. Einmal unentschuldigtes Fehlen kostet € 10,00. Das Reuegeld verfällt zugunsten der Vereinskasse in folgenden Fällen: · Rücktritt im Laufe des Vereinsturniers · Ausschluss vom Vereinsturnier

3.7. Sanktionen

Hat ein Spieler zwei der lt. Terminplan zu spielenden Partien kampflos verloren, so wird er vom Vereinsturnier ausgeschlossen. Ein in dieser Form vom Turnier ausgeschlossener Spieler hat bei erneuter Teilnahme am Vereinsturnier das doppelte Reuegeld zu zahlen.

3.8. Fide-Regeln

Für alle, nicht gesondert geregelten Punkte gelten die allgemeinen Regeln der FIDE. (Rauchverbot, Handy, unerlaubte Hilfsmittel usw.)

3.9. Platzierung

Bei Punktgleichheit entscheidet die Buchholzwertung über die Platzierung, wobei der Gegner mit der niedrigsten Punktzahl jeweils gestrichen wird. Bei Gleichheit entscheidet der direkte Vergleich, danach das Los. Um den Titel des Vereinsmeisters findet bei Gleichheit der Punkte und der Buchholzwertung ein Stichkampf statt (mit vertauschten Farben). Die Farbverteilung wird am Brett vom Turnierleiter ausgelost, falls es keinen direkten Vergleich gab. Endet diese Partie Remis, so werden zwei Partien nach Schnellschachregeln (45 Min.Partien) mit vertauschter Farbe aus dem Stichkampf ausgetragen. Endet dieser Vergleich ebenfalls unentschieden, so werden zwei Partien nach Blitzregeln ausgetragen, wobei sich die Farbverteilung gemäß der Schnellschachpartien ändert. Steht es nach den zwei Blitzpartien immer noch remis, wird bis zur nächsten Gewinnpartie gespielt.

3.10. Siegerehrung

Der Sieger bekommt den Titel „Vereinsmeister 2xxx“ und erhält den Vereinsteller als Wanderpokal. Wird ein Spieler dreimal hintereinander oder insgesamt fünfmal Vereinsmeister, so geht der Vereinsteller in seinen endgültigen Besitz über. Die drei ersten jeder Gruppe erhalten eine Urkunde. Ebenfalls eine Urkunde erhalten die 3 Spieler, welche die größten Platzverbesserungen ausgehend von der DWZ-Startrangliste erreicht haben.

4. Blitzmeisterschaft

4.1. Teilnahmeberechtigung

Die Turniere sind offen für alle Schachspieler. In die Wertung für die Vereinsblitzmeisterschaft kommen aber ausschließlich Vereinsmitglieder.

4.2. Turniere

Die Blitzmeisterschaft wird in 5 getrennten Turnieren ausgetragen, die Termine legt der Spielausschuss am Anfang der Saison fest. · Saisonauftaktblitzturnier · Weihnachtblitzturnier · Osterblitzturnier · Pfingstblitzturnier · Sommerblitzturnier

4.3. Turniermodus

Die Turniere werden als Rundenturniere (einrundig, bei weniger als 9 Teilnehmern doppelrundig) durchgeführt. Es gelten die FIDE-Regeln für Blitzturniere. Bei Punktgleichheit sind folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen: · Sonneborn-Berger Wertung · Direkter Vergleich · Majorität der Siege · Geteilter Platz.

4.4. Jahreswertung

In jedem Turnier erhalten die teilnehmenden Vereinsmitglieder gemäß ihrer Platzierung 12/10/8/7/6/5/4/3/2/1 Wertungspunkt(e). Zur Auswertung der Vereinsblitzmeisterschaft werden für jedes teilnehmende Vereinsmitglied die errungenen Wertungspunkte aus allen Turnieren addiert. Der Sieger der Jahreswertung ist Vereinsblitzmeister 2xxx. Bei gleicher Anzahl der Wertungspunkte sind folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen: • die beste (bei Gleichheit zweitbeste/drittbeste) Platzierung in einem Turnier • die Summe der erreichten prozentualen Ergebnisse (Punkte/Partien) der gewerteten Einzelturniere.

4.5. Siegerehrung

Der Vereinsblitzmeister erhält einen Pokal. Der Pokal geht in seinen endgültigen Besitz über, wenn er ihn dreimal hintereinander oder insgesamt fünf Mal gewonnen hat. Die ersten 3 der Gesamtwertung erhalten Urkunden.

5. Schnellschachmeisterschaft

5.1. Teilnahmeberechtigung

Die Turniere sind offen für alle Schachspieler. In die Wertung für die Vereins-Schnellschachmeisterschaft kommen ausschließlich Vereinsmitglieder.

5.2. Turniere

Die Schnellschachmeisterschaft wird in 4 (*1) Turnieren ausgetragen. Die Termine legt der Spielausschuss am Anfang der Saison fest.

5.3. Turniermodus

Die Turniere werden in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl als Rundenturnier oder im Schweizer System durchgeführt. Die Bedenkzeit pro Spieler und Partie beträgt 15 Minuten. Es werden sieben Runden gespielt. Es gelten die FIDE-Regeln für Schnellturniere. Bei Punktgleichheit sind folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen: · Buchholz Wertung (ein Streichergebnis), bei Rundenturnier Sonneborn-Berger-Wertung · Direkter Vergleich · Majorität der Siege · Geteilter Platz

5.4. Jahreswertung

In jedem Turnier erhalten die teilnehmenden Vereinsmitglieder gemäß ihrer Platzierung 12/10/8/7/6/5/4/3/2/1 Wertungspunkt(e). Zur Auswertung der Vereins-Schnellschachmeisterschaft werden für jedes teilnehmende Vereinsmitglied die errungenen Wertungspunkte aus allen Turnieren addiert. Der Sieger der Jahreswertung ist Vereins-Schnellschachmeister 2xxx. Bei gleicher Anzahl der Wertungspunkte sind folgende Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen: • die beste (bei Gleichheit zweitbeste/drittbeste) Platzierung in einem Turnier • die Summe der erreichten prozentualen Ergebnisse (Punkte/Partien) der gewerteten Einzelturniere.

5.5. Siegerehrung

Der Vereins-Schnellschachmeister erhält einen Pokal. Der Pokal geht in seinen endgültigen Besitz über, wenn er ihn dreimal hintereinander oder insgesamt fünf Mal gewonnen hat. Die ersten 3 der Gesamtwertung erhalten Urkunden.

6. Mannschaftsmeisterschaften

6.1. Mannschaften

Die Mannschaften werden, abhängig von der Spielklasse, vor Saisonbeginn durch den Spielausschuss aufgestellt. Hauptkriterium sind dabei die optimalen Erfolgsaussichten aller Mannschaften. In Konfliktfällen soll die 1. Mannschaft Vorrang haben.

6.2. Mannschaftsführer

Nach der Aufstellung der Mannschaften wählt jede Mannschaft einen Mannschaftsführer. Dieser kümmert sich um die organisatorischen Dinge, wie z.B.: · Information der Spieler · Sammeln von Zu-und Absagen bei den einzelnen Kämpfen · Absprache mit den anderen Mannschaftsführern bei Ersatzspielern · Klärung der Anreise bei Auswärtskämpfen · Ergebnismeldung bei Heimkämpfen.

6.3. Regelungen

Es gelten die Turnierordnungen des Schachverbandes Schleswig-Holstein und/oder des Schachbezirks Ost.

7. Sonstige externe Turniere

7.1. Mannschaftsturniere

Die Teilnahme an externen Mannschaftsturnieren hilft, den Stellenwert des Vereins zu erhöhen und sind daher immer anzustreben. Die Termine von offiziellen Mannschaftsmeisterschaften wie z.B. Blitz-, Schnellschach- oder Pokalturnieren oder interessanten weiteren Turnieren in der Nähe sollen auf der Homepage des Vereins und auf dem Schwarzen Brett veröffentlicht werden. Der Turnierleiter soll sich bemühen, eine oder mehrere Mannschaften zusammenzustellen. Die Organisation kann er einem Kollegen aus dem Spielausschuss oder einem anderen Interessierten übertragen. Die Startgelder trägt der Verein.

7.2. Einzelturniere

Teilnahme an Einzelturnieren kann der Verein nicht organisieren, soll sie aber unterstützen. Die Termine von offiziellen Einzelmeisterschaften wie z.B. LEM, Blitz-, SchnellschachPokal- oder interessanten weiteren Turnieren in der Nähe sollen auf der Homepage des Vereins und auf dem Schwarzen Brett veröffentlicht werden. Die Organisation muss jeder Teilnehmer selbst durchführen. Ebenso muss er das Startgeld selbst tragen.

8. Gültigkeit dieser Turnierordnung

Diese Turnierordnung wurde am 17.02.2009 vom Vorstand diskutiert und am 30.04.09 per Umlaufbeschluss verabschiedet. Änderungen können jederzeit vom Spielausschuss angeregt und vom Vorstand mit Mehrheit beschlossen werden. Von der Hauptversammlung angenommene Anträge zur Turnierordnung müssen eingearbeitet werden.

 

(*1)  Von 3 auf 4 geändert auf der Mitgliederversammlung 2016.

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